Der Islam gehört auch nicht zu Deutschland.

Der Islam gehört genausowenig zu Deutschland, wie die Katholische Kirche, Hinduismus oder jeder andere Glauben. 

Was heißt überhaupt „gehört zu Deutschland“?
Da ist Deutschland, der Staat. Seine Grundlage bilden das Grundgesetz und die allgemeinen Gesetze. Sie gelten für jeden, egal welcher Religion oder auch ohne Religion. 

Das ist aber gefühlt nicht alles. Doch das Gefühl trügt. 
Traditionen, wozu auch der Einfluss der christlichen Kirchen, z. B. Martin Luthers, gehört haben Kultur, Sprache und Denken stark beeinflusst. Sie haben auch die staatliche Verfasstheit beeinflusst, aber dennoch gehören sie heute nicht mehr zum Staat Deutschland. 

Wer aber zu Deutschland gehört sind die Menschen die hier leben. Egal ob Deutsche, Spanier, Italiener, Engländer Inder oder Türken. 

Jeder darf glauben woran er will. Katholisch, anglikanisch, buddistisch, muslimisch, egal er darf an Allah, Manitu oder das Spaghettimonster glauben, völlig egal. 

Nur darf er nicht glauben, dass eine Religion ihm Sonderrechte, Privilegien oder eine andere Behandlung vor Gericht, im Straßenverkehr oder sonst vor dem Gesetz oder anderen Menschen verschafft. 

Die Verfassung gibt ihm das Recht seine Religion aus zu üben, aber das findet seine Grenzen da, wo er Rechte und Freiheiten anderer verletzt. Keine Religionsregel steht über dem Gesetz. 

Eine Religiongemeinschaft die ihre Regeln über das Gesetz stellt ist schlicht verfassungsfeindlich. Sie steht dem Staat feindlich gegenüber. 

Eine Religionsgemeinschaft die ihre Regeln über den Staat stellt, die stellt sich außerhalb des Staates. Grundlage bilden das Grundgesetz und die allgemeinen Gesetze. Sie gelten für jeden, egal welcher Religion oder auch ohne Religion. Sie bilden die für alle verbindliche Verfasstheit  des Staates. Wer sich außerhalb stellt, der gehört schon definitionsgemäß nicht dazu. Das gilt für Organisationen, wie auch einzelne Personen.