Das Geld ist sicher auf der Bank. Jedenfalls bis 100.000€. Glaubte man, soweit man dem Einlagensicherungsfond der deutschen Banken traute.
Denkste! Oder doch?
Die Norisbank hat jetzt Informationen zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anpassung der Sicherungsgrenze des Einlagesicherungsfonds der deutschen Banken verschickt.
Aha, klingt nach einer Erhöhung?
So still, ohne öffentliches Aufheben?
Passend zum
MEHR JIPPIEEE!!
Als Werbespruch auf der Startseite der Bank?
Nein, es steht da etwas anders, in dem Brief der Bank, und den AGB:
„Schutz der Einlagen
20. Einlagensicherungsfonds
(1) Schutzumfang
Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanz position „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht, Ter min und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Siche rungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2014 30 %, bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vor genannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmög lichen Kündigungstermin.Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Ver langen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bankenverband.de abgefragt werden“
Alles klar? Nein?
Also schnell ein Blick auf die Seite Bankenverband.de. Was steht da? Der neue Haftungsbetrag des Fonds?
Nein, das wäre irgendwie zu einfach. Da steht:
„Sie haben die Möglichkeit, Sicherungsgrenzen einzelner Banken abzufragen, die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken. Bitte füllen Sie dafür das Mail-Formular aus und senden Sie es ab (über Klick auf den Button „Absenden“).
Die von uns gegenüber dem Anfragenden schriftlich erteilte Antwort zur Sicherungsgrenze wird im Hinblick auf einen etwaigen Entschädigungsfall gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.“
Na wenn das nichts ist, da darf ich jetzt jede Bank einzeln abfragen, bekomme wahrscheinlich für jede eine andere Antwort, die auch nur für heute gilt.
Damit ich nachher nicht sagen kann ich hätte den Betrag nicht gekannt wird die Abfrage dann auch gleich gespeichert.
Gespeichert für immer? Auch wenn ich bei der Bank kein Konto will? Auch wenn sich die Grenze erhöht? Bekommt jetzt jeder eine persönliche Haftungsgrenze?
Eigentlich will ich mich jetzt aufregen, eigentlich will ich jetzt empört sein, oder ist schlicht das Informationmanagement der Norisbank ein Desaster.
Dann kommt aber mein „kann irgendwie nicht sein“-Reflex, und ich lese bei Wikipedia nach:
„Der Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die gesetzliche Sicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH aufhört. Der Einlagensicherungsfonds übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes die Einlagenteile, welche die 100.000 Euro-Grenze übersteigen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.“
Das klingt schon ganz anders. Nur warum erklärt mir das nicht die Bank.
„Vertrauen ist der Anfang von allem“, so jedenfalls war ein Werbespruch der Deutschen Bank, ihr gehört die Norisbank. Aber eine solche Mitteilung, wie in dem Brief zerstört Vertrauen, weil sie einen Irrtum erzeugt.
Wer kennt schon den Unterschied zwischen dem „Einlagensicherungsfond“ und der „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“?
Ich bis heute nicht. Bin ich der einzige Unwissende? Ich glaube nicht.
Hätte ich nicht nachgeforscht, würde ich nun denken, dass die Banken mich wieder irgendwie hinters Licht führen wollen. Still und heimlich.
Man sollte da mal jemanden in der Bank zum Lehrgang schicken.